Haftpflichtschaden
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Gutachter muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.
Aber vergessen Sie nicht, dass sie als Geschädigter in der Beweispflicht sind !
Schadenkalkulation bei Bagatellschaden Bei einer Schadenhöhe von ca. 750 € werden in der Regel keine Gutachten erstellt. Um seine Ansprüche gegenüber den Schädiger/Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenkalkulation eines Sachverständigen Ihrer Wahl.
Unser Tipp:
Eine Schadenhöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen relativ schnell erreicht. Oftmals werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen ihres Vertrauens.
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